Verkaufs- und Lieferbedingungen für Geschäftskunden


I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
„(Unsere) AGBs“ gelten ausschließ
lich für Geschäfte der WMG Handels GmbH, Oberdorfstraße 5, 83549 Eiselfing mit Geschäftskunden, insbesondere Händlern.

 

2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden oder wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

 

3. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Früher getroffene Vereinbarungen werden durch diese AGB aufgehoben.

 

II. Vertragsbeziehung

Der Verkauf von Ware und die Lieferung an den Besteller begründet über die Käufer-Verkäufer-Beziehung hinaus keine vertragliche Beziehung zwischen uns und dem Besteller, die zu besonderen Rechten und Pflichten führen könnte; insbesondere aber nicht abschließend wird dadurch weder eine Gesellschaft gegründet noch ein Rahmen-, Vertriebs- oder Vertragshändlervertrag abgeschlossen.

 

III. Lieferung

1. Für den Umfang der Lieferung ist unser Angebot bzw. unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

2. Lieferfristen und -termine stellen stets bestmögliche Angaben dar, sind aber generell unverbindlich. Der Beginn der Lieferfrist sowie die Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass der Besteller vereinbarte Vorauszahlungen leistet. Übergeben wir die bestellte Ware an eine Transportperson oder zeigen wir dem Besteller unsere Versandbereitschaft an, so gilt der Termin der Übergabe bzw. der Termin der Anzeige der Versandbereitschaft als Liefertermin.

 

3. Befindet sich der Besteller im Annahmeverzug oder wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend mit der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung bei uns oder bei einem Dritten entstehenden Kosten berechnet. Wir sind berechtigt, diese Kosten pauschal mit 0,5 % des Rechnungsbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) für jede volle Woche, höchstens jedoch 10 % des Rechnungsbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) zu beziffern. Dem Besteller bleibt unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller anschließend mit angemessen verlängerter Frist neu zu beliefern.

 

4. Kommen wir in Verzug, ist der Besteller berechtigt, seinen nachgewiesenen Verzugsschaden geltend zu machen. Der Schadensersatz wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 0,5 % des Wertes der Gesamtlieferung für jede volle Woche des Verzuges, im Ganzen jedoch auf höchstens 5 % des Wertes der Gesamtlieferung begrenzt.

 

IV. Gefahrübergang

Mit Übergabe der Ware zum Versand geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlech-terung der Ware auf den Besteller über. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Person des Bestellers liegen, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

 

V. Änderung des Leistungsumfangs

Wir behalten uns vor, bis zur Lieferung unwesentliche handelsübliche Änderungen, insbesondere Verbesserungen, an der Ware vorzunehmen, wenn hierdurch die Interessen des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

 

VI. Preise

Unsere Preise sind Nettopreise. Bei Rechnungsstellung wird die Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe soweit anwendbar hinzugerechnet. Versandkosten, Zoll und sonstige mit der Auslieferung möglicherweise verbundene Aufwendungen, einschließlich der Kosten für die Erstellung behördlich vorgeschriebener Sicherheits- oder Konformitätszertifikate trägt der Besteller. Wünscht der Besteller eine Frachtversicherung, schließen wir diese auf seine Kosten für ihn ab, wenn er uns hierzu schriftlich beauftragt.

 

VII. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Forderung wird mit Zugang der Rechnung fällig. Der Besteller gerät mit Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung in Verzug.

 

2. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Besteller nicht berechtigt, Abzüge vorzunehmen.

 

3. Gegen unsere Vergütungsansprüche kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. Gleiches gilt hinsichtlich der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns an den von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis keine aus der Be-stellung entstandene Forderung mehr vorhanden ist. Bestehen neben der uns aus der Bestellung zustehenden Forderung im Zeitpunkt der Lieferung noch andere Forderungen gegenüber dem Besteller, so behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher oben bezeichneten Forderungen vor (erweiterter Vorbehalt).

 

IX. Veränderungsverbot

1. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Hersteller- und/oder Typenangaben auf der Ware, auf der Verpackung, in der Gebrauchs- und Montageanleitung sowie in Werbematerial zu verändern. Veränderungen sind insbesondere das Entfernen der Hersteller- und/oder Typenangaben und das Hinzufügen von weiteren Hersteller- und/oder Typenangaben.

 

2. Jede Veränderung der Ware kann deren Funktionstauglichkeit beeinträchtigen und zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen. Darüber hinaus wäre eine Veränderung mit der durchgeführten TÜV-Beurteilung nicht vereinbar. Jegliche Veränderung der Ware durch Entfernen, Verändern oder Hinzufügen von Teilen ist daher nicht gestattet. 

 

X. Mängelhaftung und allgemeine Haftung

 

1. Die Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln der Ware richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, mit den in dieser Ziffer X. enthaltenen Ausnahmen.

 

2. Ansprüche auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt wegen Mängeln der Ware verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

 

3. Der Besteller kann Schadensersatz nur verlangen für (a) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder (b) Schäden, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.

 

4. Jede Veränderung entgegen Ziffer IX. dieser AGB führt zu einem Haftungsausschluss.

 

5. Rechte des Bestellers gemäß §§ 478 und 479 BGB bleiben durch die Regelungen in dieser Ziffer X. unberührt.

 

XI. Produkthaftung

Bestehen in den Staaten, in denen der Besteller unsere Produkte weiterveräußern wird, im Vergleich zum deutschen Recht abweichende, insbesondere schärfere Produkthaftungs- bzw. Produktsicherungsvorschriften, so hat uns der Besteller hierauf bei Auftragserteilung hinzuweisen. In diesem Fall sind wir berechtigt, innerhalb eines Monats vom Vertrag zurückzutreten. Versäumt der Besteller diese Aufklärung, so können wir binnen eines Monats, nachdem wir von der entsprechenden Rechtslage erfahren haben, vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist im letzteren Falle dazu verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter, die über unsere Leistungspflicht bei einem vergleichbaren Produkthaftungsfall in Deutschland hinausgehen, freizustellen. Dies gilt auch dann, wenn wir am Vertrag festhalten.

 

XII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Eiselfing, Deutschland, soweit der Besteller (a) Kaufmann, juristische Per-son des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, (b) in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder (c) seinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt.

 

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbart werden, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am ehesten entspricht.

 

3. Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.